Vereinbarung über Zugewinnausgleich
vom 3.1.2024
für 80 €
Mit „familienfreundlich" ist gemeint, es sollen weder Banken übermäßig partizipieren (durch die Aufnahme von Darlehen zwecks Barauszahlung o.ä.) noch übermäßig Steuern bei der Aufteilung des Zugewinns anfallen, damit das Kapital weitgehend innerfamiliär erhalten bleibt. Der Zugewinn besteht im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Baufinanzierungen einer noch nicht vollständig abgezahlten Immobilie, die in alleinigem im Eigentum von M steht. ... -- Übertragung der Immobilie an die Kinder nebst Eintragung eines lebenslangen Nießbrauchrechts für M.