Lebenslanger Kündigungsausschluss?
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem 1999 durch ein Ehepaar geschlossenen Mietvertrag ist als Mietdauer angegeben: Der Vertrag beginnt am xx.xx.1999 und dauert lebenslang. Gleichzeitig ist ein Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung des VM festgehalten. Nunmehr ist die Frau des Mieters vor einem Jahr verstorben und dem Witwer ist die Wohnung zu groß - er fühlt sich aber an den Passus "lebenslang" gebunden.