Zeitmietverträgen/ Kündigung
vom 1.2.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo, Am 01.04.2004 bin ich in eine Wohnung gezogen Hier eine Passage aus meinem Mietvertrag: Mietdauer: 1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2004 und läuft auf unbestimmte Zeit. 2) Das Kündigungsrect des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesezl. ... Der Mieter verzichtet jedoch auf das Recht der ordentlichen Kündigung für die Dauer von 3 Jahren im Gegenzug für die seinen Wünschen entsprechenden Umbaumaßnahmen. 3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.