Kündigung eines befr. Mietvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Die Hausverwaltung hat die Küdingung 8 Wochen nach Erhalt der Kündigung zurückgewiesen mit Verweis auf die Mindestmietzeit. Auf meine Gründe (Lärm usw) ist sie nicht eingegangen. a) Ist die ordentliche Kündigung gültig, da der Passus im Vertrag ungültig ist?? ... Bitte begründen. e) Welcher Wortlaut ist bei der ausserordentlichen Kündigung nun zu wählen, sofern die ordentliche Kündigung gültig ist?