Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt sollte für eine fristlose Kündigung ausreichen. Insbesondere dann, wenn der Vermieter keine Maßnahmen zu Ihrem Schutz.getroffen hat.
Bei Auszug werden Sie die durch Sie verursachten Schäden und bauliche Veränderungen beseitigen müssen oder aber Schadensersatz zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt sollte für eine fristlose Kündigung ausreichen. Insbesondere dann, wenn der Vermieter keine Maßnahmen zu Ihrem Schutz.getroffen hat.
Der Vermieter sagt: er hat nicht reagiert, weil wir uns nicht nochmal beschwert haben. wie ist das in dem Zusammenhang mit den Maßnahmen zu sehen?
Bei Auszug werden Sie die durch Sie verursachten Schäden und bauliche Veränderungen beseitigen müssen oder aber Schadensersatz zahlen.
Die Tür wurde nicht von uns demoliert sondern durch den Nachbarn. Was meine Angst verstärkt hat. Das sollte ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Sehr geehrter Fragesteller,
Der Vermieter ist verpflichtet Beeinträchtigungen der Mietsache (auch lärmende Nachbarn) zu beseitigen. Dies kann er natürlich nur tun wenn er über die Mängel informiert ist.
Ein übergriffige Nachbar, der auch Mal eine Tür zerstört ist tatsächlich ein gutes Argument. Sollten Sie die Aggressionen beweisen können, dürften Ihre Chancen für eine fristlose Kündigung.sehrngut sein.
Das Einfachste wäre es jedoch mit dem Vermieter eine Einigung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt