Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgendes Problem: Am 31.05.2004 hat unser damals 17 jähriger Sohn eine Brandstiftung (Papiercontainer wurden angezündet) begangen, die anschließende Gerichtsverhandlung am 12.11.2004 ergab folgendes Urteil: 3 Jahre Bewährungsstrafe Die Haftpflichtversicherung des Geschädigten hat sich an unseren Sohn gewandt, mit der Bitte, den Schaden in Höhe von 1962 Euro seiner, bzw. unserer Haftpflichtversicherung zu melden. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme im Februar 2005 ab, mit der Begründung, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, so dass die Kosten von uns als Eltern übernommen wurden. ... Unsere Frage: Da das erste Urteil mit dem darauffolgenden aufgehoben wurde und der §63 bzw. die Einweisung in die forensische Klinik bedeutet, dass er zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig war, besteht für uns als Eltern die Möglichkeit, die Kosten des enstandenen Sachschadens nochmals bei unserer privaten Haftpflichtversicherung geltend zu machen, oder ist dies völlig aussichtslos bzw. wäre ein solcher Anspruch schon verjährt?