Vollständige Eckdaten der Situation - Ich bin Deutscher - Wir sind seit Dezember 2017 verheiratet / es wurde nicht in Deutschland geheiratet (UKR,Standesamtlich) - Mein Monatliches Netto-Einkommen 2150 Euro - Mein Arbeitsvertrag (befristet) endet am 17.12.2019 - Ich zahle 302 Euro Unterhalt für ein uneheliches Kind aus erster Beziehung - Meine Frau hat einen 7 jährigen Sohn aus erster Ehe (Mein Stiefsohn) - Meine Frau wird vorerst bei Einreise kein Einkommen haben - Meine Frau ist gewillt jegliche Arbeit anzunehmen (Putzen,Küchenhilfe etc.) - Eine Arbeit kann wohl erst nach genehmigter FZF mit AE ausgeübt werden - Meine Mietkosten belaufen sich auf 700€ kalt, 70€ NK, 150€ Heizkosten = 920€ Gesamt - Der Familiennachzug zu Ihr in Ihr Heimatland nicht möglich (Sprache,Krisengebiet,Mein Kind in D. etc.) - Antrag FZF eingereicht - Brief von AB zum Vorsprechen erhalten - AB will Vorrauszusage für einen Arbeitsplatz für die Frau oder... - Alternativ Verpflichtungserklärung von mir für Ihren Sohn - Laut aktuellen Regelsätzen ist mein Einkommen unzureichend für alle VIER - Verfüge über ein Vermögen,welches 15 Monate lang in monatlich 416Euro ausgezahlt werden kann (Ges. 6300€) Haben wir überhaupt eine Chance eine FZF / AE für Sie und Ihr Kind zu bekommen ?!?! Laut Schreiben der AB wird für die Prüfung ,ob ich überhaupt eine VE für meinen Stiefsohn abgeben kann, nach aktuellen Pfändungsgrenzen geprüft. Da ich meinem leiblichen Sohn 302€ Unterhalt bezahle reicht laut dieser Tabelle das Einkommen für eine VE aus.