Anwaltsrechnung: Verfahren wurden verbunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Zwei Tage nach dieser Verhandlung ging mir nun eine Rechnung meines Anwalts zu, in der er die Verfahren A und B jeweils getrennt abrechnet bzw. jeweils als Vorschussrechnung nach § 13 des RVG in Abrechnung bringt: jeweils der Gegenstandswert jeweils die Terminsgebühr jeweils die Pauschale für Post und Telekommunikation Ich hatte bereits vor der Verhandlung gegenüber meinem Anwalt angeregt, die beiden Klagen zusammenzulegen zu lassen. ... Streitwert einer solchen Klage dürfte die Steuerersparnis sein und nicht der Unterschiedsbetrag der beiden Absetzungsmöglichkeiten von der Steuer (Sonderausgabe: 13.805 Euro / Außergewöhnliche Belastung: 8.652 Euro).