Kündigung wg. Wegfalls der Geschäftsgrundlage
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Man deutet diskret an, dass notfalls eine Beendigung des noch fast 5 Jahre laufenden Mietvertrags durch eine außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zulässig wäre!!!