Gemäß dieser Verträge werden die einzelne Gewerke ausgeschrieben, verglichen, vergeben und nach Baufertigstellung abgenommen. ... Wir würden gern wissen, welche rechtliche Handhabe wir haben, dass 1.die Architekten ihren vertraglichen Vereinbarungen (Bau und Baubetreuung) nachkommen, 2. auf unsere Fragen auch zeitnah geantwortet wird, 3. nach jedem Gewerk eine gemeinsame Besichtigung und Abnahme mit Protokoll (Unterschrift der Architekten) durchgeführt wird 4. wir erst die Honorare an die Gewerke, wenn die Leistungen mangelfrei durchgeführt worden sind. Können wir die Honorare für die Architektenhonorare aussetzen bzw. welche Möglichkeiten haben wir auf eine Kündigung des Vertrages?