Betreten der Mietsache durch den neugierigen Vermieter
vom 11.9.2008
22 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Das Betreten der Wohnung ist nach 7tägiger Voranmeldung möglich. Im Einzelfall kann der Mieter aus wichtigem Grund einer Besichtigung widersprechen. ... Ich bin nicht an persönlichem Kontakt mit diesem Vermieter interessiert und sehe mit diesem Vertrag meine Freiheit mit Füssen getreten – ohne verständlichen Grund will ich ihm absolut keinen Einblick in das Leben meiner Familie gewähren.