Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Fragen - ohne Kenntnis des gesamten Vertrages - wie folgt beantworten.
1./4.
Die Befristung ist unwirksam. Der Mietvertrag ist als unbefristeter Vertrag wirksam (§ 575 Abs. 1 S. 2 BGB
). Es kann damit ordentllich gekündigt werden.
2./3.
Mit dem Kündigungsgrund Eigenbedarf beträgt die Kündigungsfrist aktuell sechs Monate.
Bei erleichterter Kündigung beträgt die Kündigungsfrist aktuell 9 Monate.
> Beachten Sie bitte, dass die Kündigung schriftlich erklärt werden muss und einige Formalien beachtet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Ich hab ein Frage zum Kündigungsfrist ob diese Formulierung passt, falls ich die Kündigung Morgen einreichen würde.
Eigenbedarf:
hiermit kündigen wir Ihnen das oben genannte Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.11.2020, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin.
Erleichterte Kündigung:
hiermit kündigen wir Ihnen das oben genannte Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 28.02.2021, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin.
Die Kündigung wird auf die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts im Zweifamilienhaus (§ 573 a Abs. 1 BGB
) gestützt.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie stellen hier keine (Verständnis-)Nachfrage.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Sie auf die Stellung einer neuen Frage verweise, da die Beantwortung nicht bloß durch ja/nein zu beantworten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt