Kündigung Wohngemeinschaft
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Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass jeder der Mieter berechtigt ist, durch einseitige Erklärung aus dem Mietvertrag auszuscheiden, sofern a) der ausscheidende Mieter einen anderen Mieter benennt, der an seiner Stelle in den Mietvertrag eintritt und b) über das Ausscheiden des Mieters und den Eintritt des neuen Mieters ein schriftlicher Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen wird, der durch den Vermieter und alle Mieter unterzeichnet wird. Meine Frage: Wenn wir Nachmieter finden, kann unsere Mitbewohnerin die Unterzeichnung verweigern, um uns so den Austritt aus dem Mietvertrag unmöglich zu machen?