Bitte um fristlose Kündigung
05.09.2011 09:22
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Um den Sachverhalt darzustellen, poste ich den Brief, den ich vor zwei Monaten meinem alten Vermieter geschickt habe, um ihm darum zu beten, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Nach zwei Monaten, die er sich nicht gemeldet hat, fordert er Schriftlich für diese Zeit noch weitere Mieten. Die Mail von ihm steht ganz unten. Es geht hier jetzt insgesamt um eine Forderung laut Vermieter von 1.200,- €.
Sehr geehrter Peter,
Sabrina hat mir mitgeteilt, dass du mir eine Mahnung wegen Mietschulden schreiben willst. Mir war nicht klar, dass Sabrina und Gary die Miete nicht voll gezahlt haben. Das macht die Sache ein wenig komplizierter. Ich wohne seit Februar nicht mehr in der S***Straße und bin auch recht kurzfristig umgezogen. Da ich wichtige Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine und Kühlschrank in meine neue Wohnung nahm und ich den beiden nicht den Boden unter den Füßen wegnehmen wollte, habe ich die Miete erst mal weiter gezahlt und nicht gekündigt, damit sie keine weiteren 400 € für die Kaution aufbringen mussten.
Die beiden hatten in der Zeit eine Vielzahl von Bewerbern im Haus, die alle nicht den hohen Anforderungen der beiden gerecht wurde. Daraufhin fühlte ich mich nicht verpflichtet, weiter für deren Kosten aufzukommen. Ich hätte natürlich schon im Januar Kündigen können und dann hätten sich beide kurzfristig eine neue Bleibe suchen müssen. Hätten die beiden einen dieser vielen Bewerber angenommen, hätte man im einfachsten Fall den Mietvertrag ändern können, aber dies geschah leider nicht.
Nun besteht Sabrina darauf, dass ich die Mietschulden trage und weitere drei Monate die Miete zahle, um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, was ziemlich unverschämt ist. Deswegen nannte ich ihr die Option, jetzt auszuziehen, damit andere einziehen und andere den Mietvertrag übernehmen, um dir keine weiteren Unannehmlichkeiten zu bereiten. Sabrina besteht dennoch auf ihren Standpunkt.
Nun bitte ich dich darum den Mietvertrag fristlos zu kündigen und unsere Kaution zum Ausgleich der Mietschulden verwendest. Ich weiß nicht, ob du ein Musterschreiben dafür hast, ansonsten hast du einen Anspruch auf eine Außerordentliche Kündigung nach
§543 Absatz 2 BGB. Der Absatz 3 beinhaltet auch den Verzicht auf eine Frist oder Abmahnung deinerseits.
Im Bezug auf die gesamte Kaution hast du aufgrund von
§426 Absatz 1 BGB und den Anspruch auf Aufrechnung der Mietschuld durch die Kaution kannst du durch §387 gültig machen. Gary und Sabrina studieren Wirtschaftsrecht im 4. Semester und sollten das im ersten Semester gehabt haben.
Also es tut mir unendlich leid, dass du dadurch solche Umstände hast. Um das alles zu beschleunigen, würde ich anbieten, schon mal mit eintreffen deiner Antwort nach neuen Nachmietern zum Ende dieses Monats zu suchen. Erfahrungsgemäß geht das ja sehr schnell in dieser Straße. Bei Rückfragen bin ich am besten unter dieser E-Mail-Adresse erreichbar. Da ich im August für ein bis zwei Semester gehe, würde ich mich freuen, wenn wir das noch alles kurzfristig geregelt kriegen.
Mit freundlichem Gruß
Daniel B****
Er schreibt: nach Klärung des Sachverhaltes kann ich Deinen Ausführungen vom 13.07.2011 nicht
folgen. Ihr habt den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, d.h. er ist auch nicht durch Dich
einseitig kündbar, jedenfalls nicht ohne meine Zustimmung.
Zu Prüfen ist eigentlich, ob mein Vorschlag zulässig war und ob es zulässig ist, dass sich der Vermieter erst nach zwei Monaten dazu äußert und für diese zwei Monate die Miete verlangt.