Verkauf virtueller Ware an anonymen Käufer - Rückforderung und Betrugsvorwurf.
vom 10.10.2012
55 €
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Guten Tag, ich habe über eine Internetauktionsplattform einen Verkauf einer virtuellen Ware getätigt. ... Muss ich nun nachweisen, dass ich mich nicht "ungerechtfertigt bereichert" (Fehlüberweisung) habe und dass ein gültiger Verkauf zustande gekommen ist (schwierig, da der Ankäufer anonym auftrat)?