verspätete Kautionsverrechnung mit falschem Angebot - was tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Folgende Problematik: -eine Altbauwohnung zum 01.10.2004 bezogen -fristgerechte Kündigung per Einschreiben am 20.09.12 zum 30.12.2012 (keine Kündigungsbestätigung erhalten), Auszug schon zum 06.12.12 (Fotos von allen Räumen vorsichtshalber gemacht) -keine Information/Rückmeldung vom Vermieter (VM) - dieser auch telefonisch mehrfach nicht (wollend) erreichbar -nach angeblich mehreren Anrufversuchen und angeblich 4 nicht zustellbaren Briefen seitens VM (jedoch mit funktionierendem Nachsendeauftrag bei der Post) - Brief vom Obergerichtsvollzieher (OGV) mit Aufforderung zur Schlüsselübersendung (der Brief jedoch dann gleich ankommt) -daraufhin telefonischer Kontakt mit VM mit bitte um persönlicher Wohnungsübergabe mit Protokoll -nach mehreren Ausreden über eine gerade nicht mögliche persönliche Übergabe der Wohnung seitens VM, Schlüssel per Einschreiben (am 16.01.13 erhalten) dem VM zukommen lassen -am 12.02.13 Post vom OGV mit neun DIN-A4-seitiger Mängelbeseitigungsaufforderung (fach- und sachgerecht gemäß Vorschriften des Malerhandwerks) mit Frist zum 27.02.13 erhalten -darin enthalten komplette Sanierung/Renovierung der 2-Raum-Altbauwohnung 68m² (alle Altbaukastendoppelfenster + Balkontür (zusammen 30-flügelig), alle Fensterbretter + neueres Küchenfenster, 5 Innentüren, alle alten Glieder-Heizungskörper inkl. ... (keine Rechnung) für Renovierungsarbeiten (laut beiliegendem 4 doppelseitigem Malerangebot vom 14.03.13) mit bitte einer sofortigen Überweisung eines nicht gedecktem Restbetrages von 3938,08€ nach schon Abzug einer Kaution von 1237,90€ -bei genauerem betrachten des Angebotes fällt auf, damit einige Maße und Ausführungen von Fenstern falsch sind, die Länge der Heizungsrohre definitiv zu lang angegeben sind, nicht streichbare Decken (die auch bei Einzug mit Paneelen versehen waren) doch als gestrichen angegeben sind und im Bad lt.