GmbH-Geschäftsführer mit ruhendem Arbeitsverhältnis - was passiert bei Abberufung?
." „[…] Sollte der Geschäftsführerdienstvertrag während des Laufs des jeweiligen Kalenderjahres enden und somit das Arbeitsverhältnis wieder aufleben, so sind sich die Parteien darüber einig, dass der während des Bestehens des Geschäftsführervertrages in diesem Kalenderjahr gewährte und genommene Urlaub auf den Urlaubsanspruch des Geschäftsführers nach dem Arbeitsvertrag angerechnet wird." „[…] Im Falle der Abberufung des Geschäftsführers ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer durch einseitige Erklärung für die Restlaufzeit dieses Vertrages von seinen Dienstpflichten unter Fortzahlung seines Grundgehaltes zu entbinden.