Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Plattform booking.de nur der Vermittler der Wohnung ist, nicht aber Ihr Vertragspartner.
Ob also mit der Vermieterin ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, wäre zu prüfen.
Wenn Sie schreiben, dass Sie keine Bestätigung bekommen haben, fehlt es an der Annahmeerklärung, und ein Vertrag kam nicht zustande. Dann müssen Sie auch nichts zahlen.
Lassen Sie mir hierzu gerne den vorhandenen Schriftverkehr zukommen.
Lassen Sie sich von der Vermieterin den Vertragsschluss nachweisen, und weisen Sie auf die bestehende Darlegungs - und Beweislast, welche die Vermieterin trägt.
Gerne bin ich Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich.
Bis dahin verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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