Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Buchung ohne Bestätigung mit anschließender Zahlungsaufforderung

9. September 2022 16:48 |
Preis: 40,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe am 18.5. über booking.com eine Ferienwohnung in Pettstadt für 5 Tage im August dieses Jahres "gebucht". In den nächsten Tagen habe ich für diese Buchung keine Bestätigung erhalten.
Nach einer Woche habe ich deshalb eine andere Unterkunft gesucht, gebucht und bestätigt bekommen.
Nach meinem Urlaub am 12.8. fand ich zuhause ein Schreiben der Vermieterin in Pettstadt vor, in dem Sie mich aufforderte die volle Summe für die gebuchten 5 Tage zu überweisen.
Ich habe darauf geantwortet, dass ich zu meiner Buchung bei Ihr keine Bestätigung erhalten habe, obwohl ich zur gleichen Zeit andere Buchungen über booking.com getätigt habe, und jedes Mal nach kurzer Zeit eine Bestätigung erhalten habe.
Ist die Forderung der Vermieterin berechtigt?

9. September 2022 | 17:43

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Plattform booking.de nur der Vermittler der Wohnung ist, nicht aber Ihr Vertragspartner.
Ob also mit der Vermieterin ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, wäre zu prüfen.
Wenn Sie schreiben, dass Sie keine Bestätigung bekommen haben, fehlt es an der Annahmeerklärung, und ein Vertrag kam nicht zustande. Dann müssen Sie auch nichts zahlen.

Lassen Sie mir hierzu gerne den vorhandenen Schriftverkehr zukommen.

Lassen Sie sich von der Vermieterin den Vertragsschluss nachweisen, und weisen Sie auf die bestehende Darlegungs - und Beweislast, welche die Vermieterin trägt.

Gerne bin ich Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich.


Bis dahin verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Müller


ANTWORT VON

(331)

Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER