Sachverhalt: Verstorbener ist der Vater (verstorben im Dez. 2010) Da kein Testament oder ähnliches vorliegt gilt die gesetzliche Erbfolge; die daraus resultierende Erbengemeinschaft besteht aus: Ehefrau (& Mutter der 3 Kinder M, B, G)zu 1/2 Tochter Mzu 1/6 Tochter B (ich)zu 1/6 Sohn Gzu 1/6 Der Nachlass besteht neben kleineren Kontoguthaben (insges. ca. 54 Tsd € auf Gemeinschaftskonten mit der Ehefrau) aus Auto, Traktor, Ackerland und Wiesen; Zu Lebzeiten des Verstorbenen wurden von ihm Baugrundstücks-Schenkungen vorgenommen: Jan. 1986 an Tochter M, 664m² damaliger Wert laut Ehefrau 51.460,00 DM; Juni 1998 an Sohn G, 1255m² damaliger Wert laut Ehefrau 202.368,75 DM; Bzgl. ... Diese behielt 81.000,00 € für sich zurück, die restl. 81.000,00 € teilte sie in 3 Teile, so dass jedes Kind 27.000,00 € überwiesen bekam. ... 3) Kann ich meine Mutter, also die Ehefrau, bzgl. der "falschen" Überweisungen in Regress nehmen, da Tochter M und Sohn G nicht Willens sind das Geld bis zur vollständigen Klärung zurückzuüberweisen bzw. das Geld angelegt bzw. ausgegeben sei.