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Treppensturz mit Folgen

25. Februar 2009 16:07 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Guten Tag,

leider muss ich heute wieder einmal Ihre Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich weiß allerdings nun gar nicht so recht, ob ich in der Rubrik Schadenersatz so ganz richtig bin. :-(

Mein Fall:
Im Juni 08 stürzte ich von einer Treppe und zog mir diverse Dinge am Fuß zu. Ich war bei mehreren Fachärzten und bekam immer wieder unterschiedliche Aussagen/Diagnosen. Bis dann endlich auf mein Drängen weitere Untersuchungen gemacht wurden und ich auch in ein großes Klinikum wechselte. Dort bekam ich dann nach vielen langen Monaten endlich die richtigen Therapien. Allerdings habe ich nun durch die Länge des Geschehens immer neue Folgeerkrankungen hinzubekommen und daher über die Krankenkasse Klage gegen die Ärzte gestellt wegen falscher Behandlung. Der Fuß wird einen Folgeschaden davontragen wie es ausschaut.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage/Thematik:
Ich habe damals in der Notaufnahme und allen folgenden Stellen angegeben, ich sei daheim auf meiner eigenen Treppe gestürzt. Warum? Aus Scham und Angst vor der Öffentlichkeit, meiner Familie und Freunden sowie auch meinem Arbeitgeber. Ich war am Dienstagabend nach der Arbeit beim Hausarzt. Hatte starke Rückenbeschwerden und konnte kaum laufen. Ich bekam eine Spritze. Ebenso am Mittwoch und Freitag darauf. Krankgeschrieben wurde ich dann von Mi-Fr. Am Montag wollte ich auf jeden Fall wieder arbeiten gehen. Und am Samstag war der Rücken dann auch wieder ok, sodass ich einer Einladung in einen Club zusagte. Dort allerdings stürzte ich dann gleich beim hereinkommen weil ich die dort vorhandene Treppenstufe übersah. Vor dieser einen Stufe hing ein großer schwerer dunkler Vorhang und die Stufe war nicht beleuchtet. Nachdem ich nach dem Sturz wieder bei mir war, halfen mir weitere Besucher dort. Personal oder andere Besitzer halfen nicht. Was nach meinem Sturz dann aber sofort gemacht wurde: Es wurde die noch fehlende Treppenbeleuchtung angeschaltet. ;-)Allerdings für mich zu spät.

Tja....da ich nun nach dem ganzen Sturz und den Schmerzen auch noch verlegen war und ja auch erst den 1. Tag nach drei Tagen wieder genesen war, gab ich in allen Unterlagen Treppe bei mir daheim an.

Heute bereue ich das zutiefst! Denn ich befinde mich nun 8 Monate arbeitsunfähig daheim, anfang April werde ich noch operiert und wenn ich Pech habe verliere ich meinen Job. Eine Kündigungsandrohung habe ich bereits erhalten. Weiterhin beziehe ich seit über einem halben Jahr Krankengeld und somit habe ich 30% weniger Einkommen. Für mich ein Desaster das alles und ich bin am Boden zerstört.

Frage:
Ist es möglich, doch rückwirkend die Karten auf den Tisch zu legen (bei der Krankenkasse z.B.) und dort mitzuteilen, das der Sturz doch nicht bei mir war....aus Scham heraus ich das eben nicht gesagt hatte...?
Ich würde heute nun nämlich doch gern den Besitzer auf Schmerzensgeld verklagen und evtl. mehr bei Jobverlust. Denn wäre die Stufe, wie sonst auch, beleuchtet gewesen und dieser dämlich Vorhang nicht direkt davor gehangen, dann wäre ich nicht gestürzt.

Hätte das negative Konsequenzen für mich? Muss ich dann das Krankengeld wieder zurückerstatten? Weil die Krankenkasse ja auch Regress hätte stellen können gegen den Clubbetreiber. Bekomme ich dann ein Strafgeld auferlegt?

Oder wird man meine Lage nachvollziehen können? Ich weiss echt nicht mehr weiter. Wenn ich meinen Job auch noch, neben einem kaputten Fuß, verliere..... :-(

Ich bin alleinerziehend mit Kind und daher ist alles eine absolute Katasthrophe für mich. Aber es ist passiert und ich kann es nicht ungeschehen machen.

Vielen Dank für Ihren Rat und Unterstützung.




-- Einsatz geändert am 25.02.2009 16:26:20

25. Februar 2009 | 17:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Sehr gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen zusammenfassend wie folgt:

Zunächst möchte ich einleitend kurz mitteilen, dass ich Ihre Besorgnis sehr gut nachvollziehen kann. Aus meiner Sicht ist dringender Handlungsbedarf geboten, was ich Ihnen nachfolgend gerne näher ausführen möchte.

Sicherlich ist es möglich und auch dringend anzuraten, so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu treten und den tatsächlichen Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollumfänglich anzugeben.

Leider sehe ich auch zumindest theoretisch negative Konsequenzen für Sie.

Dadurch, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, steht der Tatbestand des Betruges bzw. zumindest des versuchten Betruges gem. § 263 StGB im Raum.

Hätten Sie nämlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gemacht, hätte Ihre Krankenkasse Ihnen zwar auch zunächst das Krankengeld gezahlt, da nach Ihren Angaben die Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben, hätte aber den Clubbesitzer in Regress nehmen können.

Dieser hat sich nämlich Ihnen gegenüber gem. den §§ 280 ,823 Abs.1 bzw. 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 229 StGB dadurch schadensersatzpflichtig gemacht, dass er seine Verkehrssicherungspflichten Ihnen sowie den anderen Gästen gegenüber gröblich verletzt hat.

Er hätte nämlich einen deutlichen Hinweis, etwa durch ein Schild oder eine entsprechende Beleuchtung der Gefahrenquelle (also der Stufe) vornehmen müssen.

Da er diese entgegen seiner Verkehrssicherungspflicht unterlassen hat, haftet er Ihnen grundsätzlich aus dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Körperverletzung bzw. unerlaubten Handlung auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld nach den §§ 249 ff. BGB .

Hätten Sie richtige Angaben gemacht, hätte Ihre Krankenkasse demnach den Clubbetreiber in Anspruch nehmen können, also Regress nehmen können. Da Ihrer Krankenkasse dies nicht möglich war, ist der Krankenkasse somit ein Schaden entstanden.

Die Krankenkasse hätte nämlich nur soweit in Vorleistung für den Clubbetreiber treten müssen, bis Sie gegen diesen Ihren Schadensersatzanspruch durchgesetzt hätten.

Die Krankenkasse hat also länger bzw. überhaupt gezahlt, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, zumindest nicht in der Länge, wie es vorliegend geschehen ist.

Da Sie sich also zu Lasten der Krankenkasse zumindest teilweise ungerechtfertigt bereichert haben, ist der Tatbestand des Betruges, zumindest aber des versuchten Betruges im Raum.

Leider müssen Sie bei der gegebenen Sachlage auch damit rechnen, dass die Krankenkasse Rückforderungsansprüche im Hinblick auf das zumindest zu lange gezahlte Krankengeld Ihnen gegenüber geltend machen wird. Ein Rechtsanspruch der Krankenkasse, die diese hierzu berechtigen würde, ist nämlich grundsätzlich gegeben.

Ein Strafgeld als solches bekommen Sie zwar nicht direkt auferlegt, theoretisch könnten aber Kosten auf Sie zukommen, wenn die Krankenkasse gerichtlich gegen Sie vorgeht. Auch wäre im Rahmen eines Strafverfahrens eine Geldstrafe möglich.

Dies ist zunächst die objektive Rechtslage. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass die Krankenkasse alle Ihr zustehenden rechtlichen Möglichkeiten auch ausschöpfen wird.

Daher rate ich Ihnen dringend an, einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Es sollte dann festgestellt werden, welchen Betrag Sie genau zu Unrecht von der Krankenkasse erhalten haben.

Dann sollte der Kollege besonders Ihre derzeitige Situation darstellen und bei der Krankenkasse durch Ihre aktuelle Situation Mitleid erregen. So sollte insbesondere darauf hingewiesen werden, dass Sie aus Scham nicht den richtigen Sachverhalt angegeben haben und Ihnen nicht bewusst war etwas Unrechtes zu tun, als Sie die falschen Angabengegenüber der Krankenkasse gemacht haben.

Auch sollte der Kollege versuchen mit der Krankenkasse einen Vergleich anzustreben, wonach Sie sich anstandslos bereit erklären (ich denke Ratenzahlung wird gut möglich sein), den zuviel gezahlten Betrag sowie etwaige Auslagen, die der Krankenkasse durch die falschen Angaben entstanden sind und diese im Gegenzug insbesondere auf strafrechtliche Folgen verzichtet.

Der Krankenkasse wird es ja auch im Kern darum gehen, Ihr Geld zurück zu bekommen. Demnach sollten Sie natürlich auch so schnell wie möglich der Krankenkasse mitteilen, dass der Clubbetreiber für den Sturz zumindest mitverantwortlich war und den genauen Tathergang schildern, damit die Krankenkasse so schnell wie möglich bei dem Clubbetreiber Regress nehmen kann.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben auch wenn ich bedaure Ihnen keine positivere Nachricht geben zu könnenund wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen noch viel Erfolg!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend!


mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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