Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne nachfolgend beantworte.
In Situationen wie der von Ihnen geschilderten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Ehegatte sich die gemeinsame Ehewohnung zur alleinigen Nutzung durch gerichtliche Entscheidung zuweisen lässt gem. § 1361b BGB
.
Zur Einleitung des Verfahrens ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht erforderlich. Dabei sollten bereits alle Argumente vorgebracht werden, die für eine Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung sprechen.
Allerdings sollte vor Einleitung des Verfahrens ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen genau überprüfen, wie es um die konkreten Erfolgsaussichten eines solchen Antrags steht. Dieser Rechtsanwalt könnte Sie dann auch im etwaigen Verfahren vertreten.
Es kann dann hinsichtlich der Erfolgsaussichten auch darauf ankommen, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so sprechen im Übrigen Ihr Eigentum an der Wohnung, Ihr dort vorhandener Firmensitz sowie tätliche Übergriffe Ihrer Ehegattin argumentativ für Sie.
Auf der anderen Seite könnten eine (psychische) Erkrankung Ihrer Ehegattin sowie die falschen Darstellungen Ihrer Ehegattin in der Vergangenheit gegen Sie sprechen.
Insgesamt ist in Ihnen daher wie bereits erwähnt dringend anzuraten, vor Ort einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesem die Erfolgsaussichten einer Wohnungszuweisung zur alleinigen Nutzung sowie das weitere Vorgehen eingehend zu erörtern.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen trotzdem bereits weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 20.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 20.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen