Arglistige Täuschung beim Verkauf einer Wohnung?
vom 2.2.2010
50 €
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Im Ergebnis also nicht arglistig getäuscht haben kann, da er selbst kein Bausachverständiger ist und daher auf die Auskünfte von Sachverständigen angewiesen ist. 2. Der Käufer hat einen angeblichen baulichen Mangel beanstandet, ohne tatsächlich einen Schaden zu haben. ... Wenn der Verkäufer dem Käufer den „Schaden“ bezahlt, kann er dann zukünftig für „Folgeschäden“ in Anspruch genommen werden.