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Ratenzahlung - Kann der Anwaltandere Schritte gegen mich einleiten?

19. April 2007 13:37 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

guten tag,
ich habe eine Frage zu einer Ratenzahlung.
Ich habe einen Anwalt gebeten mich bei einem Prozess zu vertreten. Seine Rechnung war für
mich sehr hoch und ich vereinbarte mit ihm eine Ratenzahlung. Diese Zahlungen wurden von
mir ¾ geleistet. Jetzt ist noch ein Betrag von ca. 800 € offen. Da der Anwalt und ich keinen
guten Draht mehr zu einander haben, verlangt er den restlichen Betrag in Höhe von 200 € ab
sofort zu zahlen. Sollte ich das so nicht einhalten, so drohte er mir, dann pfände ich ihnen ihre Rente.
Ich habe eine Erwerbsminderungsrente die eine Höhe von 830€ hat.

Ich bin gewillt einen monatlichen Betrag von 100 € zu zahlen.
Frage ? bin ich dann nicht zahlungswillig? Mehr kann ich monatlich nicht begleichen. Kann der Anwalt
andere Schritte gegen mich einleiten?
Der Anwalt sagt das es ihm nicht reicht und er sich dann einen Titel holt und ich dann noch
höhere Unkosten bekomme. Da ich die Kraft und das Wissen nicht habe, benötige ich von Ihnen eine Auskunft. Ich bin bis zum heutigen Tag immer ordentlich und ohne Schulden durchs Leben gegangen.

Sehr geehrte Ratsuchende,

der Anwalt ist an die ursprüngliche Ratenzahlungsabrede gebunden, sofern Sie nicht Ihrerseits dagegen verstossen haben (z.B. durch Zahlungsverzig) und nichts anderes vereinbart ist. Er kann nicht ohne weiteres höhere Raten als vereinbart verlangen.

Falls die ursprüngliche Ratenzahlungsabrede aus irgendeinem Grund nicht mehr bindend ist, kann der Anwalt tatsächlich die Restforderung in einer Summe verlangen. Er ist dann nicht verpflichtet, sich auf geringere als die von ihm vorgeschlagenen Raten einzulassen. Ratenzahlung stellt ein Entgegenkommen dar, auf das Sie keinen rechtlichen Anspruch haben.

Zur Durchsetzung seiner Forderungen kann Sie der Anwalt bei Nichtzahlung entweder auf Zahlung verklagen oder unter Umständen die Kosten -einfacher- durch das Gericht festsetzen lassen. Existiert auf diesem Wege ein Titel, kann der Anwalt vollstrecken. Die zusätzlichen Kosten sind dann voraussichtlich von Ihnen ebenfalls zu zahlen. Ob Aussichten für den Anwalt bestehen, mit Erfolg zu vollstrecken und sein Geld zu bekommen, ist fraglich; die Pfändungsfreigrenzen sind grundsätzlich zu beachten, weshalb Ihre laufende Rente sicher ist, wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben.

Um weiteren Streit und Kosten zu vermeiden, sollten Sie noch einmal das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung suchen. Besänftigen Sie die Gegenseite, indem Sie vorab zumindest die zugesagte Zahlung leisten.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

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