Sehr geehrte Ratsuchende,
der Anwalt ist an die ursprüngliche Ratenzahlungsabrede gebunden, sofern Sie nicht Ihrerseits dagegen verstossen haben (z.B. durch Zahlungsverzig) und nichts anderes vereinbart ist. Er kann nicht ohne weiteres höhere Raten als vereinbart verlangen.
Falls die ursprüngliche Ratenzahlungsabrede aus irgendeinem Grund nicht mehr bindend ist, kann der Anwalt tatsächlich die Restforderung in einer Summe verlangen. Er ist dann nicht verpflichtet, sich auf geringere als die von ihm vorgeschlagenen Raten einzulassen. Ratenzahlung stellt ein Entgegenkommen dar, auf das Sie keinen rechtlichen Anspruch haben.
Zur Durchsetzung seiner Forderungen kann Sie der Anwalt bei Nichtzahlung entweder auf Zahlung verklagen oder unter Umständen die Kosten -einfacher- durch das Gericht festsetzen lassen. Existiert auf diesem Wege ein Titel, kann der Anwalt vollstrecken. Die zusätzlichen Kosten sind dann voraussichtlich von Ihnen ebenfalls zu zahlen. Ob Aussichten für den Anwalt bestehen, mit Erfolg zu vollstrecken und sein Geld zu bekommen, ist fraglich; die Pfändungsfreigrenzen sind grundsätzlich zu beachten, weshalb Ihre laufende Rente sicher ist, wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben.
Um weiteren Streit und Kosten zu vermeiden, sollten Sie noch einmal das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung suchen. Besänftigen Sie die Gegenseite, indem Sie vorab zumindest die zugesagte Zahlung leisten.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt