Im Übergabevertrag ist festgehalten, dass ihre Eltern das Wohnrecht im vorderen Hausteil haben und meine Ehefrau, also ihre Tochter, die Pflege bis einschl. ... Sollte die Mutter in den nächsten Jahren, also innerhalb der 10 Jahre nach Übertragung des Gebäudes, so stark pflegebedürftig werden, dass eine Heimunterbringung notwendig wird, kann dann das Sozialamt finanziell ungebremst auf die Tochter, also meine Ehefrau zurückgreifen, auch wenn in der Übergabe eine Gegenleistung durch die Pflege bis Pflegestufe 1 vereinbart war? ... Spielt es eine Rolle, ob meine Frau alleinige Eigentümerin ist oder ich als Ehemann zur Hälfte Miteigentümer wäre?