Wir sind eine 6-er Wohnungseigentümergemeinschaft in einem älteren, dreigeschossigen, ca. 12 m hohen, vor 9 Jahren saniertem Gebäude in Hanglage, mit straßenseitiger Front, aber hofseitigen Hauseingang sowie PKW-Stellplätzen, einerseits eine Grundstückszugangstreppe, andererseits/nachbarseitig eine (mittig geteilte) halbe Grundstückszufahrt mit Rasengittersteinbelag und besonders im Winter nicht ungefährlich. Die Nachbarn sind eine 2-er Wohngemeinschaft in einem ebenda errichteten viergeschossigen Doppelhaus mit straßenseitigen Zugängen und einer ebenerdigen, seitlich uns zugewandten vierer-PKW-Stellfläche, erbaut mit einer ca. 3,5 m hohen Stützmauer unter Negierung der Grundstücksgrenze, bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen sowie ohne Grundbucheintragungen. ... Wir als Wohnungseigentümer haben uns mit notariellem Kaufvertrag seinerzeit in dem Verständnis eingekauft, dass die Zufahrt uns gehört, zugleich aber gemeinsam mit den Nachbarn zu nutzen ist, was so lange Zeit unkompliziert funktionierte.