Diese sah vor , das ich von Februar 2014 bis einschließlich Juni 2014 eine Festvergütung in Höhe von 750 € mtl. also insgesamt 3750 € erhalte.( mit nichts verrechenbar) In dieser "Besonderen Vereinbarung zum Vertretervertrag 03.2013" wurde aber auch folgendes festgehalten: "Ein Anspruch auf Zahlung dieser Festvergütung endet ungeachtet des vereinbarten Zeitraums mit Ausspruch der Kündigung des Vertretervertrags gleich durch welche Vertragspartei" Am 03.04.2014 erfuhr ich das mein Beratungskonzept und meine Moral nicht zu der meiner Führungskraft passen und er sich "plötzlich" keine Zusammenarbeit mehr vorstellen kann. ( der tatsächliche Grund hierfür war das ich nicht, wie von meiner Führungskraft gewünscht, auf meine 3 Tage Urlaub als HGB 84 aufgrund meiner Fachwirt Prüfung verzichtet habe) Er teilte mir noch mit, es würde für mich besser aussehen würde, wenn ich aufgrund des AVAD Eintrages von mir aus kündige. Dies würde für zukünftige Arbeitgeber besser aussehen als wenn ich gekündigt werde. ... Dies stellt ein Nachteil für uns Vertreter da und unterschreiben tut glaube ich jeder in so einem Fal, da er glücklich ist eine Lösung gefunden zu haben. oder Habe ich einen Anspruch mit den gesetzlich Kündigungsfristen und würde somit für April und Mai jeweils 750 € erwarten können?