Kinderkrankentagegeld + PKV
vom 3.3.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Jetzt habe ich vor einigen Tagen im Internet gelesen, dass ich -wenn nicht explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag gegenteiliges steht - gegenüber meinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (oder bezahlter Freistellung) habe, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Betreuung des erkrankten Kindes bestätigt.