Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Verwirrung ist nachvollziehbar, da hier unklar ist, ob eine Übernahme vorliegt.
(1)
Nach Ihren Schilderungen wurden Sie im Juli 2014 gekauft, weil die Produktion/Abfüllung eingestellt wird. Nunmehr stellt sich heraus, dass die Produktion/Abfüllung in einem anderen Betrieb fortgeführt wird und Sie dort ein Arbeitsvertrag erhalten könnten.
Formal betrachtet haben Sie nun Recht: Solange Sie beim alten Arbeitgeber angestellt sind, können Sie nicht beim neuen Arbeitgeber arbeiten. Entsprechend sollten Sie mit dem alten Arbeitgeber eine Klärung treffen. Diese könnte ggf. – aufgrund gewisser Verbindungen – auch durch den neuen Arbeitgeber veranlasst werden.
(2)
Näher zu prüfen ist jedoch, ob es sich hier um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB
handelt. Dies ist zum Beispiel bei der klassischen Übernahme der Fall, aber auch bei zahlreichen weiteren Einzelfällen. Dies wäre hier durch Einholung sämtlicher möglicher Informationen zu prüfen, da Folge eines Betriebsübergangs grundsätzlich ist, dass Kündigungen nicht erfolgen dürfen und das Arbeitsverhältnis in seinem bisherigen Bestand auf den neuen Arbeitgeber übergeht. Dies sollten Sie dringend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, falls die Bedingungen des neuen Arbeitsvertrages hinter denen Ihres alten Arbeitsvertrags zurückstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 07.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: http://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Herr Kromer,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Was für mich allerdings immer noch unklar ist, ist die Frage :
Muss ich , unabhängig ob ein neuer Vertrag zustande kommt ( ich könnte ja auch eine ganz andere Arbeitsstelle auf Anfang Februar finden - was ich auch anstrebe ), im Januar für meine alte Firma, die verkauft wurde, arbeiten?
Es fand keine Betriebsübernahme statt, da hatte ich mich erkundigt.
Oder, bin ich für Januar freigestellt und bleibe "bezahlt" zuhause?
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sofern Sie mit Ihrem alten Arbeitgeber nichts abweichendes vereinbart haben, müssen Sie im Januar auch noch für Ihre alte Firma arbeiten.
Kann diese Ihnen jedoch keine Arbeit zuweisen, so ändert dies nichts an Ihrem Vergütungsanspruch, sie bleiben dann sozusagen "bezahlt zuhause".