Unterhalt / BAföG
beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden / Oberhausen
Meiner Meinung nach sieht der Unterhalt jetzt wie folgt aus: Mein monatliches Einkommen einschl. ... Für die Düsseldorfer-Tabelle ergibt sich daher: 2700EUR - 946EUR= 1754EUR. Als Unterhalt ist dann 406EUR abzügl. 154EUR (Kindergeld)= 252EUR zu zahlen.