Frage 3: Wie lässt sich die Scheidung in Deutschland anerkennen, falls diese in China eingereicht wurde. zugrunde liegende Situation: Meine Frau ist Chinesin, ich Deutscher seit 2002 ein Paar in D seit 2004 gemeinsame Wohnung in D 2006/7: - in Deutschland geheiratet, - Ehe wurde anschließend in China eingetragen und anerkannt - sie erhält vorläufige, unbeschränkte Aufenthalts und Arbeitserlaubnis bis 2007/1: - ich in China (Studium), - sie in Deutschland (Studium) - beide noch in Deutschland gemeldet bis 2007/8: - beide in China (Studium) - beide noch in Deutschland gemeldet bis 2008/4: - beide in Deutschland und gemeldet - ich beruflich, sie weiter Studium (Doktorarbeit, welche Orts unabhängig angefertigt werden kann) bis 2008/12: - beide in Dubai - ich beruflich, sie weiter Studium - beide nicht mehr in D gemeldet - ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt, da sie länger als 6 Monate nicht in D ist und muss seitdem Einreisevisa beantragen. seit 2009/1 - heute: - beide in China - ich beruflich bei chinesischer Firma - sie weiter Studium (Doktorarbeit) - sie weiterhin nicht in D gemeldet - ich bin seit Oktober 2009 in D gemeldet, tatsächlicher gewöhnlicher Aufenthaltsort ist China, was durch Stempel im Pass belegt werden kann) 2009/2: - Geburt unseres Kindes in China, - es besitzt beide Staatsbürgerschaften, - es ist nicht in D gemeldet 2010/9: Trennung, getrennte Wohnungen Wenn irgendwie möglich möchte ich die Scheidung in China und nach chinesischem Recht vollziehen lassen, da in China a) kein Scheidungsjahr benötigt wird b) die Unterhaltsregelungen (aus meiner Sicht) günstiger sind.