Mein Fall gestaltet sich wie folgt: - ich habe einen Wohnsitz (Familie, 2 Kinder) in Deutschland - seit kurzem Arbeitsvertrag als Unternehmensberater in Zürich, Prokura für den Schweizer Arbeitgeber wird noch ausgestellt - mehr als 60 Nichtrückkehrertage, aus Schweizer Sicht also unechter Grenzgänger - ich habe kein weiteres deutsches Einkommen, bin jedoch mit meiner Frau gemeinsam veranlagt, die arbeitet - derzeit führe ich den erhöhten Quellensteuersatz ab - ich arbeite ca. 60-80% in der Schweiz (Präsenz), den Rest aus Deutschland oder weiteren Staaten (jedoch immer für meinen Schweizer Arbeitgeber) Meine Frage(n): - falle ich im DBA unter den Begriff ''''leitender Angestellter''''? - unterliegt somit mein ganzes Arbeitseinkommen vom Schweizer Arbeitgeber der erhöhten Quellensteuer und wird damit von der deutschen Steuer freigestellt? ... (z.B. 5 Tage in der Schweiz mit 4 Übernachtungen - 80% oder 100% in der Schweiz versteuert)