Wasserschaden - Verschulden nachweisen? wer zahlt?
vom 21.5.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
folgender Sachverhalt: sind Mieter einer Dachgeschosswohnung. ... Wir sind wohlgemerkt noch nicht offiziell Mieter, zahlen auch nur die Miete für unsere derzeitige Wohnung. Desweiteren kursieren ja viele unterschiedliche Aussagen zur Übernahme der Kosten - die Hausrat der geschädigten Mieter, zwingend die Haftpflicht des Verursachers, zwingend die Gebäudeversicherung da bestimmungswidriges Austreten des Leitungswassers vorliegt?