Prüfen von Emails für Hausverwaltung, Mietminderung + versäumte Schimmelbezeichnung
vom 19.6.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben wir das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist. ... Daher teilen wir Ihnen hiermit offiziell mit, dass wir ab sofort von unserem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen werden. ... Bitte verstehen Sie diesen Schritt als notwendige Maßnahme unsererseits, um unsere gesetzlichen Rechte als Mieter zu wahren.