Versicherungspflicht nach Wegfall der Sozialhilfe
vom 11.2.2010
60 €
Historischer Preis
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Die bezieht auch Leistungen nach §264 Abs 2 SGB V. ... Sozialamt hat mir gesagt, dass meine Mutter dann von der Leistungen nach §264 Abs 2 SGB V abgemeldet wird. Die zukünftige gesetzliche Krankenkasse will für Übernahme meiner Mutter nach §5 SGB V Abs. 13 eine „Schriftliche Bestätigung, dass bisherige Empfängerin von Leistungen nach §264 Abs. 2 SGB V länger als einen Monat rechtmäßig keine Leistungen nach den 3,4,6,7 Kapitel SGB XII erhält“ haben.