Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
1. Ausgangssituation und Bescheid des Jobcenters
Sie haben einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter erhalten, der Ihnen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld) mit der Begründung verweigert, dass Sie sich lediglich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten würden. Diese Entscheidung stützt sich auf § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, wonach Ausländer, die ausschließlich zur Arbeitssuche hier sind, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
2. Bedeutung des Spätaussiedlerstatus und der Staatsangehörigkeit
Sie haben bereits vor drei Jahren beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt, weil Sie sich als Spätaussiedlerin nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sehen. Dies ist rechtlich bedeutsam: Sobald der Aufnahmebescheid des BVA vorliegt, gilt ein Spätaussiedler nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz als Deutscher und ist damit leistungsberechtigt nach SGB II. Bis zur abschließenden Entscheidung des BVA ist Ihr Status jedoch nicht endgültig geklärt. Deshalb besteht zunächst Unsicherheit, ob Sie bereits jetzt einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
3. Argumentation gegen den Leistungsausschluss
Sie können im Widerspruch geltend machen, dass Ihr Aufenthalt nicht ausschließlich auf die Arbeitssuche gerichtet ist. Sie sind nach eigenen Angaben zur Klärung Ihrer Staatsangehörigkeit in Deutschland und streben eine Integration an. Dies unterscheidet Ihren Aufenthalt wesentlich von einem Aufenthalt allein zur Arbeitssuche. Dies könnte daher ein Ausgangspunkt Ihrer Argumentation sein. Dennoch konnte die rechtliche Durchsetzung schwer werden, weil der Antrag allein wie beschrieben noch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II begründet.
4. Vorgehen im Widerspruch
Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch fristgerecht einreichen. Hierbei können Sie auf folgende Punkte eingehen:
- Sie haben den Antrag auf Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bereits vor drei Jahren gestellt und sind nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland, sondern zur Klärung Ihres Status und Ihrer Integration hier.
- Sie beantragen, die Entscheidung des Jobcenters aufzuheben und Ihnen vorläufig Bürgergeld zu bewilligen, zumindest bis über Ihren Antrag beim BVA entschieden wurde.
- Sie sollten Ihrem Widerspruch Nachweise beifügen, wie die Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihren laufenden Antrag, Ihre Meldebescheinigung oder andere Dokumente, die Ihre Integration und Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland belegen.
- Formulieren Sie den Widerspruch schriftlich und reichen Sie ihn innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids beim Jobcenter ein – am besten per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung, um den fristgerechten Zugang beweisen zu können.
5. Beispielhafte Widerspruchsformulierung
Ein möglicher Wortlaut für Ihren Widerspruch könnte lauten:
„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.
Ich befinde mich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland, sondern habe bereits am [Datum] beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Bis heute ist über diesen Antrag nicht entschieden worden. Da ich mich als Spätaussiedlerin im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes sehe, bitte ich um Überprüfung des Bescheids und beantrage die vorläufige Bewilligung von Bürgergeld bis zur endgültigen Entscheidung des BVA. Beigefügt finden Sie Nachweise zu meinem Aufenthalt und dem laufenden Verfahren."
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der konkreten Erstellung Ihres Widerspruchs benötigen, empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt vor Ort.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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