§145 SGB III - ALG1, Lohnfortzahlung, Krankengeld
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Nach 6 Wochen "Lohnfortzahlung" greift normalerweise das Krankengeld. In meinem Sonderfall bin ich aber bereits ausgesteuert aus dem Krankengeld, weil ich den vollen Anspruch bereits ausgeschöpft habe wegen längerer Krankheit VOR Beginn von ALG1.