Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus Ihrem Sachverhalt ist nicht ersichtlich, um was für eine Art Schule es sich handelt und von wem diese „vermittelt" wurde. Möglicherweise besteht diesbezüglich Anspruch auf BAB.
Beim Bafög ist nur das Einkommen Ihrer Eltern entscheidend und nicht das des weiteren Bruders. Ob Anspruch auf Bafög bestünde, kann hier nicht abschließend beurteilt werden, da das Einkommen nicht bekannt ist und auch nicht, ob die schulische Maßnahme in diesem Sinne überhaupt förderfähig ist.
Wenn es sich bei der schulischen Maßnahme um eine Umschulung handelt, die Ihr Bruder absolviert, weil der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausübbar ist, besteht ggf. auch ein Anspruch auf Sozialleistungen, weil dann ein wichtiger Grund für die Umschulung vorliegt. Dann kann durch die Arbeitsagentur die Förderung der Umschulung bewilligt werden.
Bei einer Umschulung besteht ggf. auch die Möglichkeit, die Finanzierung über den Europäischen Sozialfond laufen zu lassen. Informationen hierzu finden Sie zudem unter www.esf.de.
Sofern Ihr Bruder einen Mietvertrag mit den Eltern abschließen würde, stünde diesem ggf. Wohngeld zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin