Kann eine - wiederverheiratete - Mutter verpflichtet werden, für ein älteres Kind ebenfalls für den
vom 14.11.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Der Bar-Kindesunterhalt steigt, abhängig vom Alter des Kindes. Der Betreuungsaufwand der Mütter sinkt, je nach Alter des Kindes - dies wird bestätigt durch die Pflicht der Mütter bei Ehegattenunterhaltsschuld, je nach steigendem Alter des Kindes eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, halbtags oder sogar ganztags zu arbeiten. ... Frage: Kann eine - wiederverheiratete - Mutter verpflichtet werden, für ein älteres Kind ebenfalls für den Unterhalt finanziell beizutragen ?