Zeitmietvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit?
vom 2.8.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas / Kronberg i.Ts.
Die etwas Grössere soll nun in Form eines Zeitmietvertrages vermietet werden. ... Unabhängig von Paragraf 2 Nr. 2 (Vertrag endet am 31.10.2009) endet das Mietverhältnis mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht. ... Nun die Frage: Wandelt sich der Zeitmietvertrag damit in eine Unbefristeten um.