Fristlose Kündigung und Räumungsklage wegen Zahlungsverzug, kann eine Kündigung auf Eigenbedarf das
vom 14.4.2005
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben den Mieter nach Verzug der zweiten fälligen Monatsmiete bei der Polizei angezeigt und eine Rechtsanwältin beauftragt, die die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hat und am 14.03. die Räumungsklage am Amtsgericht Passau beantragt hat. ... Deshalb möchten wir nachfragen, ob eine Kündigung auf Eigenbedarf das Räumungsverfahren (bisher keine Nachricht vom Amtsgericht) beschleunigen kann.