Sperrzeit durch Aufhebungsvertrag/Widerspruch
vom 2.8.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hallo, im November 2016 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, um eine arbeitgeberseitige Kündigung zu vermeiden. ... Es ist unerheblich, ob die Initiative zum Abschluß dieses Aufhebungsvertrages von Ihnen oder von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgegangen ist. ... Als Begründung, warum ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, habe ich lediglich geschrieben "Um eine arbeitgeberseitige Kündigung zu vermeiden".