Grenzbebauung ohne Rücksicht auf Privatsphäre
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Das neue Haus wurde mit 3m Abstand an unsere Grundstücksgrenze gebaut und -statt wie alle anderen dort neu errichteten Häuser- nicht seitlich, sondern mit der Hausfront in unseren Garten blickend. ... Dazu habe ich folgende Fragen: Ist das baurechtlich erlaubt ... auch mit Fenstern (uns wurde zugetragen, dass man zwar mit 3m Abstand zur Grundstücksgrenze bauen darf, dann aber nicht mit Fenstern) ? Dürfen wir unter Wahrung des Schattenwurfes (1/3 der Pflanzenhöhe) mit entsprechendem Abstand zur Grundstücksgrenze dort 5m hohe Lebensbäume pflanzen um unsere Privatsphäre im Garten wieder herzustellen?