Meine asiatische Frau, die seit 5 Jahren bei mir in Deutschland lebt, wird aller Voraussicht nach nächstes Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. ... Laut einer Vielzahl von Webseiten zum Thema "Kindernachzug zu deutschem Staatsbürger" und auch auf der Seite des Bundestages, ist "der Familiennachzug dem minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen und dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge auch zu gestatten, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 AufenthG: Familiennachzug zu Deutschen">§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG</a>).... Und falls die Ausländerbehörde dies, wie bei den Freundinnen meiner Frau geschehen, trotz des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 28 AufenthG: Familiennachzug zu Deutschen">§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG</a> tut, wie können wir vorgehen?