Teilvollstreckungsbescheid §701 ZPO
vom 21.2.2014
38 €
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Zwischen dem Antrag des Mahnbescheids und dem des Vollstreckungsbescheids liegen ca. 18 Monate. ... Der Vollstreckungsbescheid ist wirksam und kann auf Grund eines Einspruchs beseitigt werden (MükoZPO-Schüler, § 701 Rn.1, AK-ZPO/Menne, § 701 Rn.3. ... Wenn es eine Möglichkeit gibt den Vollstreckungsbescheid auf Grund der o.g.