Bei einer Prüfung bei meinem Arbeitgeber im Mai 2011 durch den Versicherungsverband fiel auf, dass ich seit 2008 unter der Beitragsbemessungsgrenze liege durch die Reduzierung der Arbeitszeit und wieder pflichtversichert sein müsste und die 3-monatige Frist, um weiterhin privatversichert zu bleiben natürlich längst verstrichen ist., ohne vom Arbeitgeber darauf hingewiesen worden zu sein. ... Dadurch muss jetzt der Arbeitgeber rückwirkend seit 2008 die gesetzlichen Beiträge nachbezahlen und ich, da ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege und der 3-monatigen Frist nicht entsprechen konnte, soll zurück in die gesetzliche Krankenkasse. ... Mehr als 75% ist in meinem gesundheitlichen Zustand nicht möglich. 3.Bisher vertritt mein Arbeitgeber die Meinung, dass er zwar rückwirkend den Anteil für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen muss,, ich aber der 3- monatigen Frist, um in der priv.