Auf das Schreiben vom 11.04 erhielten wir bereits am 17.04.2012 eine Mahnung, nach der der Beitrag zum 15.03.2012 fällig gewesen sei, und nach dem nun ein Säumniszuschlag von 18,00 Euro + Mahngebühr 5 € zu zahlen seien. ... Nach § 86a Abs. 2 entfällt dies bei „der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließlich der darauf entfallenden Nebenkosten" Frage: Wenn wir nicht der grundlegenden Versicherungpflicht widersprechen sondern dem Zeitpunkt der Befreiungsfeststellung, gilt dann Abs. 1 oder Abs.2 – Müssen wir also die Beiträge sofort zahlen oder können wir das Urteil abwarten? ... Text=1%20BvR%20558/99" target="_blank" class="djo_link" title="BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99: Alterssicherung der Landwirte">1 BvR 558/99</a>) Die damalig Beschwerdeführerin war mit einem Nebenerwerbslandwirt verheiratet, der sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, hatte vier Kinder, betreut diese, führt einen Haushalt mit einem etwa 160 m² großen Haus und einem Ziergarten und versorgt den auf dem Anwesen lebenden Schwiegervater.