. $ 1 Absatz 6: d "die Tiefgarage einen zusätzlichen Treppenausgang ins Freie zum Haus x erhält, sofern die Baugenehmigung erteilt wird. ... Der Verkäufer verpflichtet sich, die entsprechend geänderte Baugenehmigung, sofern sie zu erreichen ist, unverzüglich auf seine Kosten zu beschaffen, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. (6)Dem Käufer ist bekannt, dass u.U. abweichend von der Teilungserklärung und den Bezugsurkunden die Tiefgarage einen zusätzlichen Treppenausgang ins Freie zum Haus x erhält, sofern die Baugenehmigung erteilt wird. ... Der Käufer tritt seine Ansprüche auf Auszahlung der Darlehen, soweit sie der Kaufpreisfi-nanzierung dienen, an den Verkäufer ab und weist die Kreditinstitute unwiderruflich an, die Darlehensvaluten nur nach Maßgabe dieses Vertrages auszuzahlen. § 4 Vormerkung Trotz Belehrung durch den Notar über den Vormerkungsschutz verzichten die Parteien auf die Eintragung einer Vormerkung. § 7 Übergabe Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand dem Käufer einen Tag nach vertragsge-rechter Hinterlegung des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto geräumt und frei von Miet-verhältnissen oder sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. § 8 Verrechnungstag Die Lasten, Kosten und Nutzungen des Kaufgegenstandes gehen im Innenverhältnis zwi-