Hallo,
wir haben ein Grundstück mit einem stark baufälligem Haus gekauft. Auf dem Grundstück befinden sich im Abstand von 1-2 Metern von der Grundstücksgrenze zwei große Linden (geschätzt 30-40 Meter hoch). Die Kronen der Linden überdecken ca. hälftig das derzeitige Gebäude und einzelne Äste berühren Dach und Hauswand.
Wir haben geplant, das marode Gebäude abzureißen und ein Haus nach KFW40+ Standard zu errichten. Nach unserer ersten Grobplanung stehen die Linden direkt im geplanten Zufahrtsbereich und würden auch den Neubau überdecken.
Das Wohnviertel wird mit einer Freiluftleitung mit Strom versorgt. Die Stromleitung geht durch die Lindenbäume. Der Stromversorger schneidet regelmäßig die Äste der Linden, die einen Kontakt mit der Stromleitung haben können, weg. Die Linden sehen somit eher wie halbe Bäume aus.
Die derzeitige Erschließung des Grundstücks (Gas, Wasser, Abwasser, Telekom) verläuft durch das Wurzelwerk.
Die Gemeinde hat eine Gehölzerschutzverordnung mit Ausnahmegenehmigungen.
Bisherige Aktivitäten:
2. Mai 2022 Beantragung der Fällgenehmigung mit den Begründungen:
• Bäume stehen in Einfahrt der geplanten Bebauung
• Mögliche Schädigung der vorhandenen Erschließung durch Wurzelwerk
• Geplante Installation der PV Anlage in der Nähe von Linden unmöglich
• Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer – Gefahr für Personen und Sachschäden durch schiere Größe der Linden (30-40m)
16. Juni 2022 Ablehnender Bescheid ohne Begründungen
Fragen:
Wir wollen vor der Bauplanung eine Fällgenehmigung erwirken, da andernfalls das geplante Vorhaben nicht durchführbar ist. Dazu haben wir folgende Fragen:
• Können wir den Widerspruch formlos selbst einreichen?
• Müssen wir direkt eine Begründung mitliefern?
• Können wir Akteneinsicht (Begründung der Ablehnung) erwirken?
• Was müssen wir bei dem Widerspruch beachten? Was sollte rein bzw. darf nicht rein, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen?
• Wir haben gelesen, dass die Behörde auf unseren Antrag innerhalb einer Frist von 3 Wochen hätte antworten müssen. Ist diese Fristverletzung ein Formfehler der Behörde? Ist damit die Genehmigung automatisch erteilt?
• Die Linden werden regelmäßig einseitig von dem Energieversorger beschnitten, da sie eine Freiluftleitung gefährden. Das sieht aus wie zwei halbe Bäume. Hilft uns das irgendwie?
• Was können wir sonst noch machen, um eine Fällgenehmigung zu erwirken?
Sie können den Widerspruch selbst formlos einreichen.
Eine zumindest kurze Begründung ist sinnvoll.
Sie können auch danach Akteneinsicht beantragen und darauf hinweisen, dass Sie nach Akteneinsicht den Widerspruch ergänzend begründen werden.
Sie wollten die Widerspruchfrsiten beachten und den Eingang des Widerspruchs nachweisen können.
Die Drei-Wochen-Frist gibt es in Sachsen nicht mehr; insoweit können Sie also keine Ansprüche daraus ableiten.
Sie sollten bei der Begründung auf folgende Gesichtpunkte näher eingehen:
- Verlust der ökologischen Funktionen durch den Beschnitt
- Verhinderung einer zulässigen Nutzung von Grundstücken
- Fehlende arttypische Entwicklung an einem Standort eben durch den Beschnitt
- möglicherweise negativer Einfluss auf die Entwicklung des naheliegenden Baumbestandes durch Verschattung
- Gefahr der Standsicherheit
Dazu würde ich Ihnen raten, einen Gärtner etc. hinzuzuziehen, die die Punkte schriftlich bestätigen kann.