Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte schon in 2007 eine Frage zu diesem Sachverhalt gestellt, die Sie vielleicht in meiner Forenhistorie einsehen können: Aufgrund von Krankheit erzielen (ich bin 100% erwerbsunfähig) hatte ich in den 90ern SH bezogen, die die Stadt nun mit der Behauptung, ich würde positives Einkommen bei Ebay erzielen, zurückhaben möchte (zu Ebay weiter unten) Die SH wurde darlehensweise gezahlt, weil ich damals so "dumm" war, trotz Erwerbsunfähigkeit zu versuchen über eine Selbständigkeit in meinem Haus im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten Einkommen zu erzielen - allerdings erfolglos, daher die SH. ... Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. darf die Behörde ein selbstbewohntes EFH, also GESCHÜTZTES VERMÖGEN, mit einer Sicherheitshypothek belegen ? ... Ich denke jedoch inzwischen ich sollte meine Versuche, Einkommen zu erzielen, lassen, denn mit Sozialhilfe oder Hartz IV würden sich nahezu paradiesische Horizonte öffnen: Meine Krankenkassenbeiträge würden bezahlt Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung würden gezahlt Ich bekäme Renovierungspauschale für’s Haus (was es dringend nötig hätte) Heizkostenzuschlag Hätte Mehrbedarf wegen Krankheit Anspruch auf eine Haushaltshilfe / Pflegehilfe was die Anfallshäufigkeit meiner Herzerkrankung sicher minimieren würde Ich habe es mir ausrechnen lassen bei der entsprechenden Stelle unserer Stadt: ich bekäme pro Monat etwa 1.100 Euro, so viel, wie ich lange nicht mehr im Monat gesehen habe.