Auslegung der Vertragsstrafe bei Verzögerung der Fertigstellung
vom 13.12.2010
63 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, zwei Fragen beschäftigen mich: 1. Wie ist die Festlegung der vereinbarten Vertragsstrafe im Rahmen unseres Hausbaus aufzufassen und anzuwenden? 2.